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STIHL und seine Lieferanten agieren im Einklang mit den geltenden Menschenrechten. Dies ist für uns stets eine Selbstverständlichkeit. Die Wirtschaftsingenieurin Sarah Kruner sorgt mit ihrem Projektteam dafür, dass entlang der Lieferketten bei STIHL Sozial- und Umweltstandards verankert und umgesetzt werden – von der Einhaltung der Menschenrechte über faire Arbeitsbedingungen bis zum Umweltschutz.
Frau Kruner, Sie leiten das Projekt „Nachhaltige Lieferketten“. Warum ist ein solches Projekt notwendig, und was sind die größten Herausforderungen?
Es gibt nicht verhandelbare soziale Mindeststandards, wie den Schutz von Menschenrechten. Aber auch ökologische Gesichtspunkte sind wichtig: Nur gemeinsam mit unseren Zulieferunternehmen können wir uns entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette umweltfreundlich und ressourcenschonend aufstellen. Mit unserem Projekt schaffen wir das Fundament dafür, diese Aspekte als Entscheidungskriterium in unsere täglichen Einkaufsprozesse und ins Lieferantenmanagement zu integrieren – einheitlich und gruppenweit. Jede Lieferkette bringt aber spezielle Herausforderungen mit sich, die es individuell anzugehen gilt. Denken Sie an die Beschaffung von Rohstoffen, wie Magnesium, und stellen Sie dem den Einkauf von Textilien für Schutzkleidung gegenüber – unterschiedlicher können unsere Lieferanten und Lieferketten kaum sein.
Wie gehen Sie diese Herausforderungen an?
Gerade nehmen wir drei sehr verschieden gelagerte Pilotlieferketten genau unter die Lupe und sammeln Erfahrungen hinsichtlich Transparenz, Risiko und Einflussmöglichkeiten. Mit den Erkenntnissen daraus können wir die richtigen Schwerpunkte für alle Facetten unserer Warengruppen setzen. Dabei hilft uns auch das von STIHL gegründete SustaiNet. Über den regelmäßigen Austausch und die gegenseitige Beratung mit anderen Unternehmen kommen wir gemeinsam zu Lösungen, schaffen Synergieeffekte und können unsere Einflussmöglichkeiten bündeln.

»Menschenrechte sind nicht verhandelbare Mindeststandards.«
Sarah KrunerAbteilungsreferentin Prozessentwicklung Lieferantenqualität
Wo genau stehen wir gerade im Projekt, und was sind die nächsten Schritte?
Derzeit sind wir mitten in der Implementierung: Wir haben zum Jahreswechsel 2021/2022 unseren neuen, aktualisierten Verhaltenskodex eingeführt. Momentan schulen wir unsere Belegschaft sowieGeschäftspartnerinnen und Geschäftspartner dazu und bauen Multiplikatoren auf, sodass nachhaltige Beschaffung bei uns zur gelebten Praxis wird. Bei mehr als 10.000 Lieferanten passiert dies aber nicht von heute auf morgen, diesem Prozess muss man etwas Zeit geben.
Welche Rolle spielt dabei das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab 2023 verpflichtend wird?
Mit dem LkSG haben wir nun einen rechtlich bindenden Rahmen, der die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten definiert. Wir orientieren uns mit unserem Projekt daran und setzen die Meilensteine entsprechend. Da wir uns bei STIHL schon lange mit nachhaltigen Lieferketten beschäftigen, werden wir durch das Gesetz nicht überrollt – ganz im Gegenteil, wir sind sehr gut auf die Einführung vorbereitet, und wir haben den Ehrgeiz, uns über diese neuen Anforderungen hinaus zu positionieren. Meiner Meinung nach ist es mit dem LkSG gelungen, einen starken Hebel bei den Lieferketten hin zu mehr Nachhaltigkeit anzusetzen und in der öffentlichen Debatte stärker zu sensibilisieren. Trotzdem halte ich es für wichtig, auf europäischer und nicht zuletzt globaler Ebene einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen zu definieren.
Sie haben den Verhaltenskodex für Zulieferunternehmen überarbeitet und weiter detailliert. Was waren die ersten Reaktionen und Einschätzungen Ihrer Geschäftspartner?
Grundsätzlich wird die klare Formulierung der Anforderungen für eine Geschäftsbeziehung mit STIHL begrüßt, denn damit ist unsere Erwartungshaltung den Zulieferern gegenüber geklärt, und beide Seiten können sich für mehr Sicherheit und Planbarkeit auf den Kodex berufen. Dennoch ist uns bewusst, dass die Erfüllung des neuen Kodex bei einigen Lieferanten zunächst gewisse Investitionen und entsprechende wirtschaftliche Folgen mit sich bringt. Ernst gemeinte Anstrengungen unserer Partner erkennen wir deshalb an und erarbeiten gemeinsame Entwicklungspfade. Umgekehrt gibt es in unserem Lieferantennetzwerk auch bereits sehr nachhaltig aufgestellte Unternehmen, von denen wir noch etwas lernen können.
sorgfaltspflichtengesetzes
Das Ziel
Den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Umwelt zu verbessern und insbesondere das Verbot von Kinderarbeit durchzusetzen.
Für wen gilt das Gesetz?
Ab 2023 für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.
Was sind die wichtigsten Kernpunkte?
Unternehmen müssen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen, dabei sind die Anforderungen abgestuft nach dem eigenen Geschäftsbereich, unmittelbaren Zulieferern und mittelbaren Zulieferern.
Wie wird das Gesetz durchgesetzt?
Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes möglich. Bei schwerwiegenden Verstößen können Unternehmen bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden.



